Mittwoch, 3. April 2013

Das Privileg der freien Reichsstädte

Damit wir uns allmählich an den Zustand gewöhnen, der dann entsteht, wenn Reutlingen kreisfrei wird, berichten wir aus der Zeit, als Reutlingen noch freie Reichsstadt (bis 1803*) war und als solche Privilegien genoss wie zum Beispiel "die Freiheit von fremden Gerichten. Nicht das Grafschaftsgericht noch das Landgericht, sondern das eigene Stadtgericht hatte im Stadtbezirk Recht zu sprechen. 'Die Unabhängigkeit von fremder Gerichtsbarkeit nötigte die Städte, selbst die erforderlichen Bestimmungen zu treffen. So entwickelte sich ein neuer Gesetzestyp, die städtische Friedensordnung. Das sind Verordnungen, die für den Friedensbrecher Strafen festsetzen'", zitiert Rita Joos die Experten in ihrem Büchlein "Der Schutz und Wachdienst der Stadt Reutlingen zu Beginn des 16. Jahrhunderts. "Die Reutlinger Friedensordnung galt nicht nur für die ummauerte Stadt, sondern für die gesamte Markung. Sie legte Strafen fest für Waffentragen, Körperverletzung und Ehrverletzung und darüber hinaus alle Strafen für "der peinlichen Gerichtsbarkeit zugehörige Verbrechen'."
Das eigentliche Friedensgebot, das in der Friedensordnung enthalten ist, verpflichtete jeden Bürger, an der Erhaltung des Stadtfriedens mitzuwirken."

* Mein Lieblingsstadtführer Sven Föll merkt an, dass man "genau genommen sogar nur bis Ende 1802" angeben müsste.
Bildertanz-Quelle: Raimund Vollmer

»Im Jahr 1500 löste die Stadt Reutlingen alle Rechte, die die Achalm in der Stadt hatte, gegen eine Summe von 12.000 Gulden ab. Jetzt erst war Reutlingen eine wirkliche freie Reichsstadt, die nur den Kaiser als Herrn über sich hatte.  Es besaß Mauer, Markt und Gerichtsbarkeit. Reutlingen hatte sämtliche herrschaftlichen Rechte erworben und hatte völlige und freie Selbstverwaltung. Diese Unabhängigkeit und Freiheit brachte aber mit sich, dass die Stadt für ihren Schutz nach außen und Sicherheit im Innern selbst sorgen, die erforderlichen Regelungen treffen und die nötigen Verordnungen erlassen musste.
Das Territorium der Stadt umfasste zu dieser Zeit außerhalb des befestigten Stadtgebietes die Orte Betzingen, Bronnweiler, Ohmenhausen, Wannweil, Gomaringen mit Hinterweiler, Stockach und Ziegelhausen.«

1 Kommentar:

Hermann hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Vollmer,

Ihr Lieblingsstadtführer hat Recht:
In Gayler, Historische Denkwürdigkeiten Band II, S. 351 steht: Den 8. Sept. traf...Regierungsrath Wächter ein, und verkündete..die Okkupation...provisorisch, bis von Kaiser und Reich etwas Bestimmtes entschieden ist, zu ökkupieren.