Montag, 2. Januar 2017

1967: Wenn Dörfer ihre Selbständigkeit verlieren - Versuch einer Schuldenbilanz

Bildtext: In der Wilhelmstraße 1907: Vor 110 Jahren war sich Reutlingen noch selbst genug. Fast genug. Denn Betzingen kam gerade dazu.

In Stuttgart herrschte erstmals eine große Koalition. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg hieß Hans Filbinger. Er war der Nachfolger von Kurt-Georg Kiesinger, der als Bundeskanzler nach Bonn gewechselt war. Dort war er auch Chef einer großen Koalition mit der SPD, die mit Willy Brandt den Vizekanzler stellte. Bundesweit waren die herrschenden Parteien der Überzeugung, dass die unzähligen kleinen Gemeinden zwischen Nordsee und Bodensee auf Dauer nicht selbständig bleiben konnten. Sie wären damit finanziell und administrativ überfordert. So initiierten sie ein Verfahren, das im Juli 1971 in Baden-Württemberg in dem Erlass des Kreisreformgesetzes mündete. Baden-Württemberg wurde aufgeteilt in neun Stadtkreise und in 35 Landkreise. In jedem Landkreis sollten mindestens 200.000 Menschen leben. 1968 hatte das Parlament in Stuttgart das "Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden" erlassen. Was sich so anhörte, als wolle man die kleineren Gemeinden unterstützen, bedeutete in Wirklichkeit die Zusammenlegung von kleinen Gemeinden zu größeren Verwaltungseinheiten. Und weil das damals offensichtlich der richtige Weg zu sein schien, kam 1970 das "Zweite Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden" hinzu. Jetzt sollten sich die Gemeinden zu größeren Ortschaften vereinen, bei denen die Regierung in ihren Zielempfehlungen klipp und klar ihre Wünsche kundtat. Und sie sagte auch, bis wann sie ihre Wünsche erfüllt haben wollte: bis Juli 1974.
Wer ihr nicht gefolgt war, musste mit der Zwangsvereinigung rechnen. Das war die Peitsche. Aber das Zuckerbrot war auch nicht schlecht: Es nannte sich euphemistisch die "goldenen Zügel des Staates" und bedachte die folgsamen Dörfer mit finanziellen Hilfen. Diese waren umso größer, je früher man den Empfehlungen nachgab. Am Ende dieses Prozesses hatten sich 2106 der insgesamt 3379 Gemeinden im Land den Empfehlungen gebeugt. Am Ende blieben 1107 Gemeinden übrig. Die Verwaltung sah sich gestärkt - und die Demokratie geschwächt: Hatte es zuvor in Baden-Württemberg 33 000 ehrenamtlich tätige Gemeinderäte gegeben, waren es jetzt nur noch 17041, also fast eine Halbierung. So befanden sich die einstmals selbständigen Dörfer - trotz der Ortschaftsverfassungen, die den Räten aber nur eine beratende Funktion zuwiesen - in völliger finanzieller Abhängigkeit von ihren Zentral-Verwaltungen und deren Gemeinderäten. "Diese Finanzpolitik bedeutet einen schweren Einbruch in die Gemeindeselbstverwaltung und finanzielle Selbstverantwortung durch deren wachsende Abhängigkeit vom Staat", meinte 1985 der frühere Ulmer Oberbürgermeister Theodor Fetzer in seiner Schrift "Die Gemeinden". Von 1948 bis 1972 war er OB in Ulm, das auch durch neun Eingemeindungen gewachsen ist.
Kommentar. Ein halbes Jahrhundert nach den ersten Initiativen wissen wir, dass die finanzielle Abhängigkeit vor allem durch die Verschuldung gestiegen ist. Bei den Großstädten beträgt sich nach Berechnungen der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young 4099 Euro je Einwohner. Während sie in Reutlingen nach den Worten von  Oberbürgermeisterin Barbara Bosch mit knapp 800 Euro je Einwohner im Bundesvergleich sehr milde erscheint, ist sie bei den Dörfern unter 8000 Einwohnern im Schnitt nur halb so hoch. Dabei sind auch die Schulden der Eigenbetriebe sogar noch eingerechnet. In Reutlingen würde dann die Pro-Kopf-Verschuldung auf etwa 2200 Euro steigen. Das stimmt einen irgendwie nachdenklich. Und man fragt sich: Hat sich die Eingemeindung wirklich gelohnt? Wurden die Verwaltungen tatsächlich gestärkt? Vielleicht sind solche Fragen ziemlich ungerecht. Aber dann liegt es eher daran, dass man zumindest im Netz keine schlüssigen Antworten findet. Da ist alles sehr, sehr mühsam.Und da fragt man sich am Ende: Warum?

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…


Lieber Herr Vollmer,

Ja und nein. Aus Sicht von Reutlingen waren die Eingemeindungen eminent wichtig. Mit dem Baugebiet Hohbuch gab es für Reutlingen eigentlich keine Fläche mehr, die man als Baugebiet ausweisen konnte, insbesondere wenn man bedenkt, dass man auch Gewerbeflächen nicht mehr ohne weiteres auf Reutlinger Markung generieren konnte. Das Problem für Reutlingen war die relativ geringe Markungsfläche. Deshalb das Interesse (um nicht zu sagen die Gier) nach Eingemeindungen, man konnte ja Landesmittel verteilen, Zusagen machen für Dinge, die eine eigenständige kleinere Gemeinde nie sich hätte leisten können. Deshalb auch die erfolgreichen Versuche, vorhandene Bestrebungen nach einer selbständigen Gemeinde im Reutlinger Nordraum durch Aufbrechen dieser Bestrebungen, indem man den einen oder anderen Bürgermeister für Reutlingen köderte. Übrig blieb letztlich Rommelsbach, ein eigenständiger Pfahl im Reutlinger Fleisch nach den Eingemeindungen des Nordraumes, das dann - man muss es zwangsweise durch Drohungen nennen - auch Reutlingen anheim fiel. Das war und ist halt die Krux der Gemeindereform, weil das Land sich nicht in der Lage sah, Orte, die wie Pfullingen und Enigen praktisch mit Reutlingen geografisch zusammen gewachsen waren und damit gebietsmässig eine Einheit waren, auch politisch zusammen zu fügen. (Das gilt im gleichen Maße für Böblingen/Sindelfingen oder Ravensburg/Weingarten - was waren das für schöne Prozesse vor dem Staatsgerichtshof in Stuttgart: auf der Richterbank ein feixender Professor aus Tübingen (Bachof), der Vertreter der klagenden Gemeinde/Stadt ebenfalls ein Professor aus Tübingen (Schnur), der den kürzeren zog). Also die kleineren Gemeinden dienten zum "Fressen" für die größeren, weil man im Lande sich scheute, sich mit mächtigeren anzulegen. Was sehr ärgerlich ist und für die heutigen Gemeinden schmerzhaft ist, dass man sich an Zusagen und den Geist der damaligen Abreden und Vereinbarungen nicht mehr erinnert, und pochen auf Treu und Glauben (der Guhl hat davon nie so viel gehalten) beiseite schiebt. Es gibt auch im Vertrag von Altenburg Zusagen, die man leichten Herzens auch noch in 50 Jahren erfüllen kann, wie die Ausnahme vom Schlachthofzwang bei Hausschlachtungen) aber, wenn man auf die Zusage pocht, doch Wohngemeinde bleiben zu dürfen, nimmt die Stadt Reutlingen den angestellten Juristen in die Pflicht um gegenteilige Forderungen sofort im Keim zu ersticken - weil der als Partei erklärt, dass das Handeln der Stadt rechtlich korrekt sei (ein anderes Ergebnis kann er sich eigentlich auf Dauer nicht erlauben, sonst sinkt seine Reputation bei der Stadtspitze rapide). Das ist eine Zwickmühle, aus der eigentlich nur der Gemeinderat - so er denn will und kann - einen Entscheid zuwege bringen kann. Ich drücke Ihnen die Daumen - wahrscheinlich nicht nur ich. Zumal bei mir eine Abmahnung zu meinem großen Bedauern völlig ins Leere läuft.

H. R.

Raimund Vollmer hat gesagt…

Was soll man dazu sagen? Das Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden muss man also jetzt so verstehen, dass durch die Eingemeindungen zum Beispiel die große Stadt Reutlingen geschwächt wurde. Die kleinen Gemeinden, die selbständig blieben, mussten weniger Schulden machen, die großen Gemeinden desto mehr. Demnach wäre es doch sinnvoll, die kleinen Gemeinden wieder in die Selbständigkeit zu entlassen, damit die Stadt Reutlingen von ihren Schulden runterkommt. Aber momentan sieht es doch genau umgekehrt aus. Die Stadt muss die Grundstücke (Gewerbegebiete) in den Vororten verhökern, damit sie sich die kleinen Gemeinden auch weiterhin leisten kann.
Wenn man weiter nachdenkt, hat man das Gefühl sich auf dem Weg ins Irrenhaus zu bewegen. Unter dem Schutz der Psychatrie könnte man dann ja auch den Vorschlag machen: Die Bürger meines Wohnorts Altenburg würden je Person 2200 Euro bezahlen, was einem Wert von vier Millionen Euro in die Kasse spülen würde. Dafür wäre Altenburg erstens schuldenfrei und zweitens wieder selbständig. Da das Rathaus und die Schule bereits vor der Eingemeindung entstanden sind, kann RT auch kein Geld dafür verlangen. Das neue Kinderhaus ist bestimmt keine vier Millionen wert, auch nicht die Aussegnungshalle. Die neue Flüchtlingsunterkunft wäre auch abbezahlt. Bleiben eigentlich nur die Wasserbecken gegen das Hochwasser. Diese dieneben aber dem gesamten Nordraum, müssen also umgerechnet werden - wahrscheinlich würden wir nach allen Berechnungen mit einer Verschuldung von 450 Euro pro Einwohner klarkommen. Und um die Einnahmen machen wir uns in Altenburg nicht ganz so viele Sorgen. Wir haben ja das Gewerbegebiet.

Anonym hat gesagt…


Lieber Herr Vollmer,

die Eingemeindungen waren für Reutlingen ein Gewinn, damals wie heute.
Die Situation Reutlingens war ja so, dass aufgrund der verhältnismäßig kleinen Markungsfläche praktisch keine Einwicklungs-möglichkeiten - wie skizziert - mehr bestanden. Das wollte die damalige Schwarz/Rote Landesregierung in diesen Fällen verhindern und warf die kleinen Gemeinden, von denen man glaubte, sie seien überfordet bei der Erfüllung der anstehenden Infrastrukturaufgaben den Großen zum Fraße vor und förderte dies durch üppige Zuschüsse, die es nur dann gab, wenn Zusammenschlüsse von Gemeinden oder Eingemeindungen vorgenommen wurden. Im Nordraum hätte ja eine solche - und wie ich glaube sehr lebensfähige Gemeinde entstehen sollen oder können, nur Reutlingen hatte den Braten gerochen und wollte sich ein großes Stück des zu verteilenden Kuchens sichern. Ich glaube des war der Bürgermeister von Ofterdingen (man verzeihe mir, wenn ich da den falschen nenne) der die Fronten wechselte, Reutlingen lockte mit allerhand Versprechungen. (Das kann man natürlich bedauern, aber glauben Sie wirklich dass Altenburg was seine Entwicklung anlangt (Wohnen und Arbeiten, Gewerbeflächen) nicht auch möglicherweise fremdbestimmt gewesen wäre? Was mich an der Vorgehensweise von Reutlingen stört, ist das Beharren auf Macht und ein Überhinweg-Gehen über die Bezirke und deren Vertreter.) Das alles war auch eine Folge der Einkommensteuerreform der Großen Koaltion, nicht das Entstehungsprinzig, sondern der Wohnsitz bestimmte den direkten Nutznießer der Einkommensteuer und die Übertragung auf den kommunalen Finanzausgleich. Am Beispiel Bremens lässt sich das darstellen. Zum Ausgleich gab es auf Bundesebene u.a. den Länderfinanzausgleich und auf Landesebene eben die Einkommenschlüsselzuweisungen. Deshalb war für Reutlingen ganz wichtig, ein möglichst grosses Stück des zu verteilenden (Umland-)Kuchens zu ergattern. Im Ergebnis wäre das ja nicht unbedingt so schlimm, nur kann ich sehr gut nachvollziehen, dass Zusagen, seinen sie schriftlich oder nur in den Verhandlungsprotokollen zugesichert wurden, einfach zu beachten sind und den Ortsteilen der zugesagte Charakter auch erhalten werden sollte. Nur mit der Verschuldung der Stadt Reutlingen hat das nach über vierzig Jahren nichts mehr zu tun. Ich glaube auch, dass Reutlingne in den Jahren doch viele der zugesagten Infrastrukturobjekte auch vorgenommen hat. Die Urache für die Misere liegt in der Weichenstellung des Interkommunalen Gewerbegebietes Reutlingen/Kusterdingen/Kirchentellinsfurt. Wie einfach ist es dann für eine Verwaltung, dieses bei Bedarf einfach weiter auszudehnen, man hat einfach nie die Sensibilität besessen, im Vorfeld die Vorstellungen der (vorörtlichen) Gremien rechtzeitig zur Kenntnis zu nehmen, man glaubte wie so oft in einem Hauruckverfahren zum Ziel zu gelangen. Ich verfolge die Sache durchaus mit Sympathie und wünsche den Altenburgern auch Erfolg gegen das Großstädtle.

H.R.

M.W. hat gesagt…

Und zur Ironie der Geschichte: Nun wo man sich in Reutlingen an eine Auskreisung wagt, jammern die einst so souveränen Gemeinden über Aufgaben, denen sie auf eigenen Beinen nicht gewachsen wären. Aus dem gemachten Nest möchte man nicht geschmissen werden, aber möglichst bequem soll es dann auch gemacht sein. Mancher Bürgermeister, der damals gegen Reutlingen ankämpfte, dreht sich angesichts solcher Umstände bestimmt im Grabe um.