Coverversionen sind unbedenklich, wenn der Urheber Mitglied der GEMA ist. Ansonsten benötigt man auch hier eine Genehmigung“, so der Musikexperte. „Werke, die bei der GEMA gelistet sind, werden durch den Kontrahierungszwang der GEMA für Coverversionen freigegeben. Es reicht daher eine Anmeldung des Covers bei der GEMA.
2 Kommentare:
Toll!
Coverversionen sind unbedenklich, wenn der Urheber Mitglied der GEMA ist. Ansonsten benötigt man auch hier eine Genehmigung“, so der Musikexperte. „Werke, die bei der GEMA gelistet sind, werden durch den Kontrahierungszwang der GEMA für Coverversionen freigegeben. Es reicht daher eine Anmeldung des Covers bei der GEMA.
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