Dienstag, 4. Oktober 2011

Wie das Dorf Reutlingen zu seinem Namen kam...

... und das Dorf Eningen gleich mit.
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1893: »Daß die Gründung zunächst des Dorfes Reutlingen von den Herren der Achalm ausging, beweist die Thatsache, daß die jeweiligen Inhaber der Burg die Rechte der niederen Gerichtsbarkeit, des Schultheißénamts mit seiner Jurisdiktion über Frevel, Zoll, Umgeld und Mühlrecht in Reutlingen bis zu deren völliger Ablösung im Jahre 1500 innehatten. Diese Rechte zeigen aber, daß das Dorf auf Grund und Boden , der den Herren von Achalm gehörte, entstand, wie wir vermuten, gleichzeitig mit dem Dorfe Eningen und zwar zur Zeit der achalmischen Grafen Egino und Rudolf ca. 1330. Hat Eningen, wie nicht zu bestreiten, seinen Namen von Egino, so hat Reutlingen dementsprechend seinen Namen von der Koseform des Namen Rudolf, Rutilo. Gesetzt aber man wollte den Ursprung Reutlingen weiter zurückverlegen in die Zeiten eines alemanischen Ahnherr Rutilo, der in grauer Vorzeit mit seinen Geschlechtsgenossen an den Ufern der Echaz sich niedergelassen, um der Tradition und Volksetymologie nach den die Ganze Gegegnd bedeckenden Urwald zu 'reuten', so müßte jedenfalls auch so angenommen werden, daß diese ursprünglich freie Bauernschaft allmählich in das Verhältnis der Hörigkeit zu den großen Grundherrn der Gegend herabgesunken war, als welche die Herren von Achalm erscheinen. Sulger in den Annalen von Zwiefalten weiß zu berichten, daß ein Drittel des Dorfes Reutzlingen den nGrafen gehört habe, was wenigstens glaubwürdiger ist, als seine Angabe, daß damals schon 600 Häuser hier gestanden seien. Wenn Sulger ferner behauptet, daß Graf Egino und Rudolf die beiden an der nordwestlichen Ecke der späteren Marienkirche sich gegenüber liegenden steinernen Häuser bewohnt haben, die noch Crusius gesehen haben will, so scheint auch diese Angabe verdächtig, da von einem Wohnsitz jener Grafen im Dorfe Reutlingen uns nichts bekannt ist. Es werden wohl ritterliche Vasallen (milites) der Grafen von Achalm dort gehaust haben. Als einen dieser milites betrachten wir den Roudolfus de Rutelingen, einen der Zeugen des Bempflinger Vertrages.«
Carl Friderich,
Geschichte der Entwicklung der reichsstädtischen Verfassung Reutlingens, in: Reutlinger Geschichtsblätter 4


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