Bildertanz-Quelle: Raimund Vollmer#
Dazu gibt es diesen Kommentar von einem unserer Leser:
"Dies ist das richtige Foto für die Diskussion von K 8. Auf den
rückseitigen Grundstücksflächen Richtung Hofstatt der Gebäude der
Katharinenstraße besteht Handlungsbedarf. Das kann aber nicht bedeuten,
dass dar gesamte Straßenzug abgerissen werden muss.
Für planerische
Architekten müsste das doch reizvoll sein hier tätig zu werden. Eine
derartige Planung macht es aber zwingend erforderlich, dass die
Stadtverwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten vollständig und umfassend
ausschöpft, um zu vermeiden, dass die Gebäude in der Katharinenstraße
durch Unterlassung von Reparaturen von gewissen Hausbesitzern so
heruntergewirtschaftet werden, dass durch die Zumutbarkeit letztlich
eine Abrissgenehmigung nicht mehr erlassen werden muss. In der
Vergangenheit hat man auf diese Art und Weise in Reutlingen ohne
Probleme eine Abbruchgenehmigung problemlos erhalten.
Unsere
Stadtverantwortlichen nehmen einfach nicht zur Kenntnis, dass nachdem in
den letzten 40 oder 50 Jahren unendlich viel alte, vertraute
Bausubstanz durch Abriss leichtfertig und planmässig verloren gegangen
ist, die letzten Reste noch erhaltener Bauten und Straßenzüge letztlich
kostbar geworden sind - eben: je knapper ein "Gut", um so wertvoller
wird es." H. G.
2 Kommentare:
Dies ist das richtige Foto für die Diskussion von K 8. Auf den rückseitigen Grundstücksflächen Richtung Hofstatt der Gebäude der Katharinenstraße besteht Handlungsbedarf. Das kann aber nicht bedeuten, dass dar gesamte Straßenzug abgerissen werden muss.
Für planerische Architekten müsste das doch reizvoll sein hier tätig zu werden. Eine derartige Planung macht es aber zwingend erforderlich, dass die Stadtverwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten vollständig und umfassend ausschöpft, um zu vermeiden, dass die Gebäude in der Katharinenstraße durch Unterlassung von Reparaturen von gewissen Hausbesitzern so heruntergewirtschaftet werden, dass durch die Zumutbarkeit letztlich eine Abrissgenehmigung nicht mehr erlassen werden muss. In der Vergangenheit hat man auf diese Art und Weise in Reutlingen ohne Probleme eine Abbruchgenehmigung problemlos erhalten.
Unsere Stadtverantwortlichen nehmen einfach nicht zur Kenntnis, dass nachdem in den letzten 40 oder 50 Jahren unendlich viel alte, vertraute Bausubstanz durch Abriss leichtfertig und planmässig verloren gegangen ist, die letzten Reste noch erhaltener Bauten und Straßenzüge letztlich kostbar geworden sind - eben: je knapper ein "Gut", um so wertvoller wird es.
H. G.
Eine Stadt stirbt.
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