"Den Weisungen und Zeichen der Polizeibeamtenund den Farbzeichen ist Folge zu leisten."
1956:
Straßenverkehrsordnung über die Einführung von Verkehrsampeln
Mitten in Reutlingen
Bildertanz-Quelle: Starfotograf Paul Swiridoff (1914-2002)
Bald 60 Jahre ist es her, da wollte es der Hamburger Rechtsanwalt Max
Schreiter ganz genau wissen: Muss der Mensch den Befehlen eines Roboters
folgen? Nein, meinte er und ging 1956 mit einem "Beitrag zum
Roboterproblem" in die Geschichte der Grundrechte ein. Damals wurden
überall in den Städten die "weißen Handschuhe" des Polizisten ersetzt
durch automatische Ampelanlagen.
Bildertanz-Quelle: Sammlung Helmut Akermann
Entsprechend wurde die Straßenverkehrsordnung so umgeändert, dass sie "erstmalig in unserem deutschen Recht eindeutig und offen einen Befehlshaber-Roboter mit mittelbarer Strafgewalt anerkannt" habe. Das ging ihm zu weit, da der Mensch sich die Natur untertan machen solle und nicht umgekehrt. Die Verantwortung für "Befehle an Menschen vermag nur der sehende Mensch, nie aber eine blinde, selbsttätig gewordene Sache" tragen. Natürlich kam er damit nicht durch. Denn das, was die Maschine da leistete, war ja ein Dienst am Menschen.
Bildertanz-Quelle:Raimund Vollmer (aktuelle Fotos
2 Kommentare:
Der Polizist auf dem oberen Foto ist mein Papa ( leider schon 1990 verstorben )ich freue mich so sehr über das Foto . Danke !!!!
Dann freuen wir uns ganz arg mit, liebe Brigitte!
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