»Erwiesen ist auf jeden Fall, dass die Grafen von Achalm nicht nur Güter, sondern auch das Schultheissenamt, Frevel, (Vogtes) Zoll, Umgeld und Mühlen, somit alle Rechte, die sie zu Herrn von Reutlingen hatten machen können, besaßen. Diese Rechte und Güter, welche nach dem Erlöschen des Achalmischen Hauses an das Reich fielen und von dem letzten Sprossen der Hohenstaufen, dem unglücklichen Conradin mit der Burg und Herrschaft Achalm an Württemberg versetzt wurden, *) konnten jedoch nicht hindern, daß sich nicht die Stadt allmählich zur freuen Reichsstadt erhob, und es war ihr hierbey besonders günstig, daß Württemberg nur in pfandschaftlichem Besitze derselben war.«
*) In dem Gedränge, worin sich Conradin befand, - fügte er - consideratis fidelibus et devotis servitiis, que dilectus fidelis noster Vir Nobis Ulricus Comes der Wirtenberch nobis exibuit et exhibere poterit in futuro - kraft einer in dem K. Archiv noch aufbewahrten Original-Urkunde, zu der Summe von 500 Mark, wofür Ulrich die Pfandschaft besaß, im Jahr 1262 noch weitere 400 Mark dazu, so daß die Wiederlosung nur gegen 900 Mark hätte geschehen können.
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