»Im Jahr 1343 erhielt Reutlingen von K. Ludwig IV., der gern alle Städte zu Reichsstädten gemacht hätte, ein Privilegium, wie man jährlich Gericht und Rath vereinen soll, und 1374 geht eine von Kaiser Karl IV. bestätigte Ordnung, dem Burgermeister und dem Rath uffgericht, aus, weölche, nach dem Vorbild der Rotweiler Ordnung, die Wahlen, wie sie bis in die neusten Zeiten blieben, bestimm.*) In demselben Jahre erhält die Stadt das Privilegium, daß Keiner an kein Landgericht geladen werden, sondern vor dem Schultheißen Recht geben und nehmen soll.«
*) Die Urkunde ist mit dem Stadtsiegel - einem einfachen Adler mit der Inschrift: S. Universitatis De Riutelingen versehen
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