»Vom Kaiser Maximilian I. erhielt Reutlingen im Jahr 1495 das Recht, bey geschlossenen Thüren, und nicht wie bisher auf freiem Platz oder Markt, über Blut zu urteilen, und von demselben in ebendenselbem Jahre ein Privilegium wegen der Todtschläger, wodurch der Gebrauch bestätigt wurde: daß hinführo all und jegliche Person, so auch bis des Zorns oder aus Notwehr außerhalb Reutlingen, Todtschläge thun, in der Stadt Freyung haben sollen; und noch heute leben Asylanten in Reutlingen.
Allmählig machte sich die Stadt auch von dem ihr so lästigen Achalmischen Verbande los; der vielen daraus entstandenen Verdrießlichkeiten, verlieh ihr Graf Eberhard das Stadtschultheissenamt nebst den obigen Rechten gegen ein jährliches Pachtgeld von 550 fl. im Jahr 1479 auf 3 Jahre und im Jahr 1483 wieder auf 11 Jahre; und dieser Pacht wurde immer wieder erneuert, bis endlich im Jahre 1500 Württemberg gegen Kaiser Maximilian sich zu einem Verkauf verstand, worauf dann der Kaiser den Besitz gegen den doppelten Pachtschilling von 12,000 fl. an die Stadt verkaufte.«
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