»Die Verfassung der Reichsstadt war von frühen Zeiten her demokratisch, und schon die oben angeführte Ordnung der Stadt zu Reutlingen von 1374, welche alle Hauptzüge derselben enthält, beruft sich auf althergebrachte Gewohnheit. Die Bürgerschaft theilte sich in 12 Zünfte (Tribus), jede dieser Zünfte hatte ihren Zunftmeister und ein mit diesem aus 13 Personen bestehendes Zunftgericht. Die 12 Zunftgerichte zusammen bildeten den Großen Rath, gesetzgebenden Körper, der aus 56 Gliedern bestand, aber nur bey wichtigen Staatsangelegenheiten und bey den jährlichen Wahlen zusammenkam. Die eigentlichen Regierungs- und Verwaltungsbehörden waren: der Magistrat mit dem ersten oder regierenden Burgermeister an der Spitze. Er bestand aus 16 Senatoren und den 12
Zunftmeistern nebst einem Syndicus. Die 3 erstgewählten Senatoren hießen Burgermeister, die 2 ersten Zunftmeister waren Schultheissen.«
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