»Das Geheime Collegium bildete eine Art von Ausschuß des Magistrats, und bestand aus den 3 Burgermeistern, den beyden Schultheissen und dem Syndicus.
Das Consistorium, aus den 3 Burgermeistern und dem Syndicus und den beyden
Ober-Geistlichen nebst den 2 ersten Senatoren zusammengesetzt, besorgte die kirchlichen und mit Zuziehung der beyden Schultheissen als Scholarchat die Schulangelegenheiten.
Zwey Stadtschultheissen, der Stadtrechner, und zwey Cassier nebst dem Spitalverwalter waren die Hauptbeamten.
Das ganze Staatspersonal wurde alljährlich neu gewählt, und am Ende der Wahlen huldigte die Bürgerschaft in dem Schwörhofe jedesmal wieder. Das Wahlgeschäft war sehr zusammengesetzt.
Die Staatseinkünfte flossen aus den Domänen, Grundabgaben und Steuern. Die eingeführte Steuer war die Vermögenssteuer; von 100 fl. steuerbarem Vermögen wurden 30 kr. bezahlt. Ausgenommen von der Besteurung war nur Weniges; die Aufnahme des Vermögens geschah nach sehr strengen Grundsätzen, die Schätzung hingegen war mild.«
TEIL 1 / TEIL 2 / TEIL 3 / TEIL 4 / TEIL 5 / TEIL 6 / TEIL 7 / TEIL 8 /
TEIL 9 / TEIL 10 / TEIL 11 / TEIL 12 /
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen