»Der ganze Freystaat stand unter dem Schutze von Würtemberg. Dem Schirmsverein
gemäß, der zu verschiedenen Zeiten erneuert wurde, entrichtete Reutlingen ein jährliches Schutzgeld von 75 Dukaten, und nach dem Vertrage von 1689 lieferte es entweder 100 Mann, oder monatlich 300 fl. zur Landesvertheidigung im Fall eines feindlichen Angriffs. Durch den Pariser Frieden von 1802 und den Reichsdeputationsschluß von 1803 kam Reutlingen mit seinem Gebiet an Würtemberg. Sein finanzieller Zustand, wie er bey dieser Gelegenheit erhoben und geordnet wurde, war folgender.
Die Einkünfte der Stadt beliefen sich (ohne Steuern) auf 20.000 fl., die Einkünfte der
Stiftungen auf ungefähr 40.000 fl. Die Schulden der Stadt und des Gebiets betrugen
428.000 fl. und mit Einschluß einer erst später entdeckten Schuld – 464.000 fl. Die
Stiftungen hatten keine Schulden, vielmehr ein Activ-Capital von ungefähr 350.000 fl., wovon aber 162.000 fl. unverzinslich bey der Stadt standen, welche die Stiftungen, gemäß der Anordnung vom Jahr 1741, an die Stadt nach und nach als jährlichen Überschuß bis auf bessere Zeiten überlassen hatten. Es verordnete nämlich ein, von einer Kaiserlichen Commission entworfener und vom Kaiser bestätigter, Ökonomieplan vom Jahr 1741: „weilen die Drangsale der Stadt so groß und ihre Caducität so nahe, so ist es billig, daß alle 7 geistliche Pflegschaften (Zehent- und Pfründenpflege waren nicht darunter gezählt) zu Salvirung des Publici concurriter, was also einer jeden Pflegschaft über Abzug einer jeden zu bestimmenden jährlichen Ausgaben nicht minder über ihre Steuern und bestimmendes Subsidium vermög der Jahres-Rechnungen von baarem Geld noch verbleibt, das solle zur Steuer-Caß geliefert, jedoch bey derselben als eine baare Anlehnung, innhalb Falzes nachgeführt, und nach erlangten beßern Zeiten von dem Steueramt wiederum, gleichwolen aber ohne Zinnß, restituirt werden.“«
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