Sonntag, 7. April 2013

Reutlingen im Mittelalter: Ihr, die Einwohner

Das Foto ist aus der Sammlung Fallscheer des Geschichts- und Heimatvereins Lichtenstein. Die Familie Fallscheer gehört zu Emil Adolff, also jenem reichen Bürgertum der Gründerzeit, der sich noch "Einwohner" leisten konnte - Dienstmädchen, Dienstboten, Knechte...

Rita Joos schreibt in ihrem Büchlein "Der Schutz und Wachdienst der Stadt Reutlingen zu Beginn des 16. Jahrhunderts" über 
DIE EINWOHNER
»Zu ihnen zählten Hintersassen, Dienstboten, Knechte u.ä.. Das Einwohnerrecht in Reutlingen hatten auch die Bewohner der Dörfer und Weiler besessen, die der Reutlinger Herrschaft unterstanden. 
Für die Aufnahme als Einwohner  mußte ein halber Gulden an die Stadt und ein Schilling an den Stadtschreiber gezahlt werden. 
Im Gegensatz zu den Bürgern hatten die Einwohner keinen Anteil an der Regierung und Verwaltung. Sie konnten zwar in eine Zunft aufgenommen werden, besaßen aber kein Stimmrecht. 
Im Einwohnereid beschworen sie den Gehorsam allen Statuten und Ordnungen des Rates gegenüber. Sie verpflichteten sich ferner, sich nur Reutlinger Gerichten zu unterziehen.«
DIE FREMDEN
»Sie waren weder Bürger noch Einwohner und durften sich nur mit besonderer Genehmigung im Stadtgebiet aufhalten und ein Gewerbe betreiben. Meistens waren sie verpflichtet, für ihren Aufenthalt in der Stadt Sitzgeld zu bezahlen. Die Höhe des Betrags ist im Statutenbuch I nicht genannt.«

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