Samstag, 22. November 2014

Das Kali 2011: Ansicht von hinten

Bildertanz-Quelle: Raimund Vollmer#

Dazu gibt es diesen Kommentar von einem unserer Leser:
"Dies ist das richtige Foto für die Diskussion von K 8. Auf den rückseitigen Grundstücksflächen Richtung Hofstatt der Gebäude der Katharinenstraße besteht Handlungsbedarf. Das kann aber nicht bedeuten, dass dar gesamte Straßenzug abgerissen werden muss.
Für planerische Architekten müsste das doch reizvoll sein hier tätig zu werden. Eine derartige Planung macht es aber zwingend erforderlich, dass die Stadtverwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten vollständig und umfassend ausschöpft, um zu vermeiden, dass die Gebäude in der Katharinenstraße durch Unterlassung von Reparaturen von gewissen Hausbesitzern so heruntergewirtschaftet werden, dass durch die Zumutbarkeit letztlich eine Abrissgenehmigung nicht mehr erlassen werden muss. In der Vergangenheit hat man auf diese Art und Weise in Reutlingen ohne Probleme eine Abbruchgenehmigung problemlos erhalten.
Unsere Stadtverantwortlichen nehmen einfach nicht zur Kenntnis, dass nachdem in den letzten 40 oder 50 Jahren unendlich viel alte, vertraute Bausubstanz durch Abriss leichtfertig und planmässig verloren gegangen ist, die letzten Reste noch erhaltener Bauten und Straßenzüge letztlich kostbar geworden sind - eben: je knapper ein "Gut", um so wertvoller wird es." H. G.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Dies ist das richtige Foto für die Diskussion von K 8. Auf den rückseitigen Grundstücksflächen Richtung Hofstatt der Gebäude der Katharinenstraße besteht Handlungsbedarf. Das kann aber nicht bedeuten, dass dar gesamte Straßenzug abgerissen werden muss.
Für planerische Architekten müsste das doch reizvoll sein hier tätig zu werden. Eine derartige Planung macht es aber zwingend erforderlich, dass die Stadtverwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten vollständig und umfassend ausschöpft, um zu vermeiden, dass die Gebäude in der Katharinenstraße durch Unterlassung von Reparaturen von gewissen Hausbesitzern so heruntergewirtschaftet werden, dass durch die Zumutbarkeit letztlich eine Abrissgenehmigung nicht mehr erlassen werden muss. In der Vergangenheit hat man auf diese Art und Weise in Reutlingen ohne Probleme eine Abbruchgenehmigung problemlos erhalten.
Unsere Stadtverantwortlichen nehmen einfach nicht zur Kenntnis, dass nachdem in den letzten 40 oder 50 Jahren unendlich viel alte, vertraute Bausubstanz durch Abriss leichtfertig und planmässig verloren gegangen ist, die letzten Reste noch erhaltener Bauten und Straßenzüge letztlich kostbar geworden sind - eben: je knapper ein "Gut", um so wertvoller wird es.

H. G.

Anonym hat gesagt…

Eine Stadt stirbt.