»Straßen heißen 'Verkehrsflächen', Plätze 'Fußgängerbereiche'. Zur Planung und zum Bau gehören selbstverständlich die von Bundesgesetzen und den Bauordnungen der Länder vorgeschriebenen Standards des Energie- und Lärmschutzes, der Nachweis von Autostellplätzen und Ausgleichsflächen. Die Planung wird zuletzt als lokales Gesetz in einem Bebauungsplan mit einer ausführlichen Begründung festgesetzt. Auch dagegen wäre trotz der vielen zeitaufwendigen bürokratischen Regeln und Verfahren nichts einzuwenden, wenn wenigstens Quartiere mit schönen, von einzelnen Häusern gebildeten öffentlichen Räumen entstünden. Aber genau das ist regelmäßig nicht der Fall. Gebaut werden trotz bester Absichten auch der entwerfenden Architekten am Ende doch 'begehbare Anlagedepots' (Niklas Maak) in der Form von Siedlungen im Stadtkleid. Wer kann, zieht in gründerzeitliche Quartiere und treibt so die Gentrifizierung voran.«Hans Stimmann,
Architekt, Stadtplaner und früherer Senatsbaudirektor von Berlin, in der Frankfurter Allgemeine Zeitung Bildertanz-Quelle:Raimund Vollmer
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