Sonntag, 27. Dezember 2009

Ich hab da mal 'ne Frage.....

Martina hat bei ihrem Spaziergang am Predigerseminar vorbei Richtung Stadtmitte schöne Fotos gemacht, darunter auch das obige. Mir ist bei ihren Bildern - auch bei der letzten Nachtaufnahme am Tübinger Tor - schon des öfteren aufgefallen, dass die Kennzeichen der zufällig mit ins Bild geratenen Autos leicht ablesbar sind.
Ich weiß nicht, ob der Besitzer des blauen Peugeots aller Welt kund tun möchte, dass er sich am Samstag vor Weihnachten morgens im Ringelbachgebiet aufgehalten hat. Ich selbst würde das eher nicht wollen. Deswegen habe ich mir angewöhnt, bei aktuellen Fahrzeugen, die mit aufs Bild geraten sind, die Kennzeichen einzuschwärzen, so dass kein Rückschluss auf den Besitzer gezogen werden kann.
Bin ich da unnötigerweise zu vorsichtig? Oder ist so eine Schwärzung sogar Pflicht? In vielen Zeitungen, TV Sendungen etc sind nämlich die Nummernschilder geschwärzt. Kennt jemand dazu die rechtlichen Grundlagen? Was meint ein gelernter Journalist dazu?

5 Kommentare:

Peter Weckherlin hat gesagt…

Hallo zusammen, ich schwärze grundsätzlich, dann gibt´s gar kein Theater, rechtliche Situation hin oder her.
Grüße aus Eningen,
Peter Weckherlin

Raimund Vollmer hat gesagt…

Eigentlich ist es ja dann ein manipuliertes Bild. Wahrscheinlich muss geschwärzt werden, aber vielleicht nur dann, wenn man ersehen kann, wann die Aufnahme gemacht worden ist. Ich bin kein Bildjournalist, habe mir aber auch schon die Frage gestellt - und verdrängt. Irgendwie möchte ich mir die Freude an meinem Beruf erhalten.

Raimund Vollmer hat gesagt…

Vermutlich gibt es inzwischen so viele Regelwerke, dass man vor jeder Veröffentlichung einen Juristen befragen muss. Das ist sicherlich im Sinne der Juristen, aber nicht der Journalisten - und schon gar nicht der Presse- und Meinungsfreiheit, die - daran sei erinnert - dereinst gegen Juristen und Beamte durchgesetzt wurde. Manche meiner Kollegen haben dies mit Gefängnis, Zuchthaus, Ausweisung oder gar Tod bezahlt.
In letzter Konsequenz müssten wir sogar alle unsere Blogs einstellen, wenn wir in Ruhe leben wollen. Denn gegen irgendeine Regel werden wir alle schon einmal verstoßen haben.

Jürgen Reich hat gesagt…

Ich würde das Kennzeichen schwärzen - es mindert ja nicht den Wert oder die Aussage des Fotos. Aber ehrlich gesagt habe ich bisher auch noch nie darüber nachgedacht.

Anonym hat gesagt…

Es gibt ein Recht am eigenen Bild: Ein Fotograf darf nicht ohne Einverständnis des Betroffenen diesen fotografieren und die Aufnahme dann veröffentlichen. Aber es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache: Einem Eigentümer steht nicht ein Recht zu, Fotos seines Eigentums gegenüber jedem Dritten verbieten zu können. Selbst wenn die Ablichtung eines Gegenstandes im Einzelfall auch zu einer Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes führt, hat der Urheber des Werkes dies in den Grenzen der sogenannten Panoramafreiheit zu dulden.

Im Rahmen der Panoramafreiheit darf ich Autos, Straßenzüge, etc. fotografieren. Ich habe auch die Person, die Schnee schippt, um Erlaubnis gefragt.

Befände sich dieses AUto in einer Garage, und müsste ich über den zaun klettern, um es zu fotografieren, wäre dies nicht erlaubt.

Grüße

M. Kurz